
Ersatz-Blindstopfen für Tränkebecken - G1/2
- Ersatz-Blindstopfen
- für Tränkebecken
- zum Blockieren des Wasserzufuhrsystems
Ratenplan-Verfügung: Gebundener Sollzinssatz von 0 % gilt nur für diesen Einkauf für die ersten 6 Monate ab Vertragsschluss (Zinsbindungsdauer); Bei bis zu 40 Monatsraten beträgt der gebundene Sollzinssatz nur für diesen Einkauf (jährlich) 9,47 % (9,90 % effektiver Jahreszinssatz). Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten.
Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 16,58 % (17,90 % effektiver Jahreszinssatz; falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei uns haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 3,0% der jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9 €) leisten.
Zahlungen werden erst auf verzinste Verfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten.
Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 6a Abs. 4 PAngV. Die Kreditvermittlung des Finanzierungspartners erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Schwanthalerstr. 31, 80336 München.
Beschreibung
Ersatz-Blindstopfen für Tränkebecken - G1/2
Ein Ersatz-Blindstopfen für Tränkebecken ist ein praktisches Zubehör, das verwendet wird, um das Wasserzufuhrsystem von Tränkebecken unter anderem für Reparaturen zu unterbrechen oder zu blockieren.
Auf einen Blick
Anwendungsgebiete:
- für Tränkebecken
Details
- zum Blockieren des Wasserzufuhrsystems von Tränkebecken
Lieferumfang
- Ersatz-Blindstopfen für Tränkebecken - G1/2
Herstellerangaben
Verantwortliche Stelle
- Albert Kerbl GmbH
- Felizenzell 9
- 84428 Buchbach
- Deutschland
- Email: info@kerbl.com
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Ersatz-Blindstopfen für Tränkebecken - G1/2











